Feuerschutz in Oberfranken

PRÜFUNG VON LEITERN UND TRITTEN

Leitern, Steigleitern und Tritte die zum Beispiel von Beschäftigten, oder Besuchern an der Arbeitsstätte, oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Die sogenannte BetrSichV fordert, dass alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern, Steigleitern und Tritte regelmäßig mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden müssen.

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  • Wartung und Instandhaltung

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