Gemäß den gesetzlichen Auflagen

BRANDSCHUTZ-SCHULUNG

Löschübungen für Betriebe

Brände können jederzeit und überall  vorkommen. Die meisten Brände entstehen durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit und Nichteinhalten von Vorschriften und mangelnder Schulungen.Das zielgerechte handeln in einem Brandfall will gelernt sein. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASR) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen seine Mitarbeiter für das richtige Verhalten im Brandfall zu unterweisen und zu üben. Dazu zählt unter anderem die Handhabung von Feuerlöschern.

  • Ablauf der Löschübung
  • Lehrfilmvorführung
  • theoretische Einweisung
  • praktisches Löschen mit diversen Feuerlöschgeräten an einem Brandsimulator
  • Leistungsumfang
  • Schulung
  • Beratung

Brandschutzhelferausbildung

Nach der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Beschäftigten-Anzahl und der Gefahrenlage des Betriebes eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer zu benennen (in der Regel 5%, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Krankheit sind zu berücksichtigen). Diese sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.

Zum Unterweisungsinhalt gehören unter anderem die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die Gefahren durch Brände, sowie über das Verhalten im Brandfall. Zur fachkundigen Unterweisung gehören praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Diese Ausbildung sollte in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt werden.

  • Leistungsumfang
  • Schulung
  • Beratung

Jetzt vorbeugen – vereinbaren Sie einen Termin!