Feuerschutz in Oberfranken
SACHVERSTÄNDIGEN PRÜFUNG
Laut technischer Prüfverordnung müssen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen, durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden.
Die Prüfungen sind vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen, unverzüglich nach wesentlichen Änderungen sowie innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfung) durchführen zu lassen. Im Einzelfall kann die wiederkehrende Prüffrist durch die untere Bauaufsichtsbehörde verkürzt oder weitere Prüfungen angeordnet werden.
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