Feuerschutz in Oberfranken

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind.

Arbeitgeber sind unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter laut Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese ist gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen dafür beauftragen.

Mit unserer mehrjährigen Branchenerfahrung unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.