Feuerschutz in Oberfranken

EXTERNER BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist eine vom Unternehmen schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den betrieblichen Brandschutz im Unternehmen wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten richtet sich dabei auf dem vorbeugenden Brandschutz. Die Unternehmerpflichten können je nach gesetzlichen Voraussetzungen durch einen externen Brandschutzbeauftragten oder durch einen eigens ausgebildeten Arbeitnehmer(„internen Brandschutzbeauftragten“)  erfüllt werden.

Der Brandschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Brandschutz im Betrieb. Er ist unterstützend und beratend tätig. Seine Aufgaben sind unter anderem, Aufbau einer betrieblichen Brandschutzorganisation, Schulungen der Mitarbeiter, Überwachung der Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen, Durchführung von regelmäßigen Brandschutzbegehungen, Analyse und Beratung, Pflege der Brandschutzdokumentationen wie z.B. Alarmplan, Feuerwehrplan, Flucht/ Rettungspläne und der Brandschutzordnung.

  • Leistungsumfang
  • Externer Brandschutzbeauftragter
  • Schulungen wie Löschübungen oder Brandschutzhelfer-Ausbildung
  • Beratung