Feuerschutz in Oberfranken

RAUCHMELDER KÖNNEN LEBEN RETTEN

Rauchmelder sind kleine batteriebetriebene Geräte, die bei einer Rauchentwicklung einen Alarm auslösen. Für die Installation der Rauchmelder ist in (fast) allen Bundesländern mit einer Rauchmelder - Gesetzgebung  der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter verantwortlich.

Einbaupflicht in Bayern gilt für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013 und für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017. Laut Anwendungsnorm DIN 14676 gehören Rauchmelder mindestens in Kinderzimmer und Schlafräume sowie in Flure, die als Rettungsweg dienen.

Für die jährliche Wartung ist in einigen Bundesländern der Eigentümer/Vermieter zuständig, dieser kann die Wartungsaufgaben selbst übernehmen oder an einen Brandschutzfachbetrieb  bzw. Dienstleistungsunternehmen übergeben. In anderen Bundesländern ist jedoch der Mieter selbst verantwortlich für die Wartung der Rauchmelder. Die Wartungsaufgaben können auch per Mietvertrag dem Mieter vom Eigentümer/Vermieter übertragen werden.Die jährliche Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu testen.

Weist der Rauchwarnmelder eine funktionsrelevante Beschädigung auf, so ist er auszutauschen.

  • Leistungsumfang
  • Beratung
  • Montage
  • Wartung

Können wir Sie in diesem Bereich unterstützen? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.